Leinenpflicht für Hunde ab 1. März!

Nach § 28 des Waldgesetzes Sachsen-Anhalt besteht zwischen dem 1. März bis zum 15. Juli generelle Leinenpflicht für Hunde.

Dies gilt insbesondere für Waldgebiete, Felder, Äcker, Wiesen und entsprechende Wege.

In der Brut- und Setzzeit sollen störempfindliche Wildtiere wie Bodenbrüter und bspw. Rehkitze besonders geschützt werden.

Verstöße können mit Bußgeld bis zu 200 Euro geahndet werden.

Befinden sich Hunde außerhalb des Wirkungsbereich des Halters, ist es Jagdschutzberechtigten erlaubt, auf den Hund zu schießen!

Wir bitten um Beachtung.