Informationen der Friedhofsverwaltung

Hinweis zur Ordnung und Pflege des Naturgrabfeldes

Auf Naturgrabfelder ist das Niederlegen von Blumen oder Blumengestecken ausschließlich zu folgenden Anlässen zulässig: Geburtstag, Sterbetag  und Totensonntag. Die abgelegten Blumen und Gestecke sind spätestens nach zwei Wochen wieder zu entfernen.

Zurzeit sind mehrere Grabflächen mit Blumen, Gestecke usw. belegt. Dies ist nicht zulässig und widerspricht der vorgesehenen Gestaltung sowie der geltenden Friedhofssatzung.

Durch das wiederholte betreten der Grabflächen sowie Abstellen von Blumen, Gefäßen und sonstigen Gegenständen werden die Grasflächen beschädigt und das Gesamtbild des Naturgrabfeldes erheblich beeinträchtigt. Das Naturgrabfeld ist als ruhige, natürliche Anlage konzipiert und darf nicht mit zusätzlichen Grabschmuck versehen werden.

Wir weisen daher nachdrücklich darauf hin, dass jegliches Ablegen oder Aufstellen von Blumen,- Gefäßen, Dekorationen oder sonstigen Gegenständen auf den Grabflächen untersagt ist. Die geltende Friedhofssatzung ist von allen Nutzern zwingend einzuhalten.

Nicht zulässige Gegenstände werden durch die Mitarbeiter der Stadt Landsberg ohne weitere Ankündigung entfernt und entsorgt. Ein Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung ist ausgeschlossen. 

Wir appellieren an alle Nutzungsberechtigten und Besuchern, diese Vorgaben zu beachten und so zum Erhalt eines ordnungsgemäßen und würdevollen Erscheinungsbildes des Naturgrabfeldes beizutragen. Bei fortgesetzten Verstößen behalten wir uns vor ordnungsrechtliche Maßnahmen vor.

Stadt Landsberg
Friedhofsverwaltung