Hund anmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

Voraussetzungen

  • Sie halten einen Hund

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
  • Kennnummer des Transponders
  • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
  • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
  • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

10,00 EUR bis 50,00 EUR
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen
Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes

Gebühr

10,00 EUR bis 50,00 EUR
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen
Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt