Die  Tierschutzüberwachung  hat folgende Aufgaben:   Überwachung der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen in landwirtschaftlichen und gewerbsmäßigen Tierhaltungen und Tierzuchten sowie im Zoofachhandel und bei Veranstaltungen mit Tieren  Überwachung von Versuchstierhaltungen  Bearbeitung von Anzeigen wegen nicht artgerechter Haltung von Tieren, Tiermisshandlungen, Tiertötungen ohne vernünftigen Grund  Überwachung der gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfungsfirmen  Erteilen von Erlaubnissen nach § 11 Tierschutzgesetz für gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren, Betreiben von Tierheimen etc.  Überwachung des Tierschutzes bei der Schlachtung  Erteilen von Sachkundenachweisen im Rahmen des Tierschutzrechts für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, z. B. Betäubung, Schlachtung  Überwachung des Transports von Tieren  Ausstellen von Befähigungsnachweisen nach Tierschutz-Transportverordnung  Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen gem. Verordnung (EG) 1/2005  Neu- oder Umbau von Stallanlagen - Mitwirkung bei Genehmigungen   Die  Tierarzneimittel- und Futtermittelüberwachung  kümmert sich um Aufgaben wie:   Kontrolle der Verwendung und Abgabe von Tierarzneimitteln in Nutztierbeständen  Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln  Überwachung der Herstellung, des Handels und des Verkehrs mit Futtermitteln  Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen bei Verdacht auf Verstöße gegen futtermittelrechtliche Bestimmungen  Die Tierarzneimittelüberwachung ist ein wichtiger Baustein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Ziel ist die Gewährleistung der Sicherheit im Umgang mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind. Tierarzneimittel sind wichtig für die Behandlung von erkrankten Tieren. Ihr Einsatz dient der Tiergesundheit und dem Tierschutz. Die Tierarzneimittelüberwachung ist für die Überwachung des Antibiotikaminimierungskonzeptes zuständig, nimmt Maßnahmepläne entgegen und prüft diese und führt die diesbezüglichen Kontrollen in den relevanten tierhaltenden Betrieben durch.  Die  Tierseuchenbekämpfung  beschäftigt sich u. a. mit:   Tierseuchenüberwachung in landwirtschaftlichen Tierhaltungen einschließlich Bienenhaltungen  Überwachung des Tierhandels  Tierseuchenbekämpfung im Seuchenfall  Bearbeitung von Entschädigungs- und Beihilfeanträgen  Attestierungen für den Tierverkehr (Reiseverkehr in Drittländer für Heimtiere, wenn eine amtstierärztliche Bescheinigung erforderlich ist, Verkauf landwirtschaftlicher Nutztiere)  Ausstellen von Seuchenfreiheitsbescheinigungen (für Betreten von Betrieben, für Teilnahme an Veranstaltungen)  Genehmigungen und Kontrollen von Veranstaltungen mit Tieren  An-, Um-, Abmeldungen von Tierhaltungen  Überwachung der Beseitigung tierischer Nebenprodukte (Tierkörper etc.)  Überwachung des Verkehrs mit Tierimpfstoffen  Neubau von Stall- und Biogasanlagen - Mitwirkung bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen