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Hier finden Sie zukünftig alle Leistungen, welche die Stadt Landsberg anbietet, inkl. der zuständigen Mitarbeiter sowie ggf. vorhandene Formulare.
Noch fehlen beispielsweise Zuordnungen von Formularen zu den einzelnen Leistungen oder weiterführende Links. Beachten Sie deshalb bitte weiterhin folgende Seiten:
Was erledige ich wo?
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Wohnsitz abmelden
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer ...
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Wohnsitz ummelden
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. ...
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Wohnung anmelden
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im ...
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Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen: An- und Verkauf ...
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Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren
Wenn Sie in Deutschland die Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Ausland hat, betreiben wollen, muss dies vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer bzw. vom ...
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Zweitwohnungssteuer
Die Städte und Gemeinden können in eigener Zuständigkeit und kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie unter Beachtung der ...
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