Wohnungsgeberbescheinigung

Neues Bundesmeldegestez ab November 2015

Ab dem 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Dies löst das bisherige Melderechtsrahmengesetz, sowie die Landesmeldegesetze ab.
Das neue Bundesmeldegesetz sieht unter anderem vor, dass zur Anmeldung wieder eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich ist. Künftig ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber (Vermieter) auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.

Aktuell muss das Beziehen einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde innerhalb von einer Woche nach dem erfolgten Bezug der Wohnung gemeldet werden. Ab dem 01.11.2015 werden der meldepflichtigen Person hierfür 2 Wochen Zeit gewährt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung des Wohnsitzes muss die meldepflichtige Person dann unter anderem die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus.

Ein Muster der Wohnungsgeberbestätigung für Wohnungsgeber ist an diesem Artikel angefügt und liegen im Bürgerservice der Stadt Landsberg zur Abholung bereit.

Sollte die meldepflichtige Person in ein Eigenheim ziehen, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.

Bitte denken Sie ab dem 01.11.2015 vor ihrem Besuch im Meldeamt zum Zwecke einer An- oder Ummeldung bzw. auch Abmeldung einer Nebenwohnung oder in das Ausland an die Wohnungsgeberbescheinugung.

Bürgerservice Landsberg

Anträge und Formulare der Stadt Landsberg zum Lesen im PDF-Format

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