Informationen zur Bürgermeisterwahl 2022

Hinweis: Die hier gesammelten Informationen zur Bürgermeisterwahl 2022 erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Amtsblatt der Stadt Landsberg.

Als Wahltermin wurde der 9. Oktober 2022 festgelegt, eine ggf. notwendige Stichwahl findet am 6. November 2022 statt.

Wählbar zum Bürgermeister ist jeder, der

  • Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
  • die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
  • am Wahltag das 21., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet hat,
  • Angehörige des öffentlichen Dienstes sind ebenso wie andere Personen wählbar. Liegt jedoch ein Hinderungsgrund (vgl. § 41 KVG LSA) vor, muss sich der Gewählte zwischen seiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst und dem Amt des Bürgermeisters nach erfolgter Wahl entscheiden.

Bewerber müssen nicht Bürger oder Einwohner des Landkreises/der Gemeinde sein.

Die Bewerbungen sind innerhalb der in der Stellenausschreibung genannten Einreichungsfrist (12. September 2022, 18:00 Uhr) und mit den dort aufgeführten Angaben schriftlich einzureichen.

Die einzureichenden Unterlagen erhalten Sie ausschließlich bei der Stadtwahlleitung. 

Nach § 30 KWG LSA muss die Bewerbung für die Wahl zum Landrat oder Bürgermeister nunmehr von mindestens 1 v. H. der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschrift).

Für Bewerberinnen und Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 KWG LSA entsprechend, wenn für die Bewerberinnen und Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 Abs. 1 bis 3 KWG LSA abgegeben wurde.

Als Bürgermeister ist derjenige gewählt, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Jeder Wähler eine Stimme. Gewählt wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den Bewerber, dem er seine Stimme geben will, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei kennzeichnet.

Bürger, die nicht die Möglichkeit haben, am Wahltag ihrem Wahlrecht nachzukommen, können von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.

Wahlberechtigt ist jeder, der

  • Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger der Europäischen Union ist und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnt,
  • nicht aufgrund zivil- oder strafgerichtlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Das Wahlgebiet der Stadt Landsberg ist in 15 Wahlbezirke eingeteilt.

Für jeden Wahlbezirk wird ein Verzeichnis aller Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis) geführt. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung, spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (18. September 2022). Diese enthält insbesondere das Wahllokal, die Wahlzeit sowie eine Belehrung über die Beantragung eines Wahlscheins und über die Versendung von Briefwahlunterlagen.

Zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses ermittelt der Wahlausschuss die Verteilung der gültigen Stimmen auf die Bewerber.

Hat bei mehreren Kandidaten kein Bewerber die erforderliche Stimmenzahl erhalten, so findet am 6. November 2022 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Die Stichwahl findet nach den Grundsätzen statt, die für die ursprüngliche Wahl galten. Hier ist derjenige gewählt, der die höchste Stimmenzahl auf sich vereinigt.

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