Rückwirkende Inkraftsetzung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Stadt Landsberg "Vorm Halleschen Tor" nach § 214 Abs. 4 BauGB - Heilung

Der Stadtrat hat am 06.03.2023 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Landsberg "Vorm Halleschen Tor" als Satzung beschlossen.  Gemäß § 14 Abs. 4 BauGB ist der Bekanntmachungsfehler rückwirkend durch erneute Bekanntmachung zu heilen. Weitere Informationen finden Sie in den Anhängen: