Mittwoch, 02.07.2025 08:30 Uhr

Rückwirkende Inkraftsetzung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Stadt Landsberg "Vorm Halleschen Tor" nach § 214 Abs. 4 BauGB - Heilung

Der Stadtrat hat am 06.03.2023 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Landsberg "Vorm Halleschen Tor" als Satzung beschlossen.  Gemäß § 14 Abs. 4 BauGB ist der Bekanntmachungsfehler rückwirkend durch erneute Bekanntmachung zu heilen. Weitere Informationen finden Sie in den Anhängen:

2025 06 24 Bkm B Plan Nr 34 Vorm Halleschen Tor Landsberg gesiegelt
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