Beschluss über die Aufstellung und die öffentliche Beteiligung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3-BP 18 „Wohnbebauung am Tornaer Weg/Bahnhofstraße Landsberg" gemäß§ 13 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Landsberg hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 -BP 18 „Wohnbebauung am Tornaer Weg/Bahnhofstraße Landsberg" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. SR 101/09/2025).
Der Geltungsbereich befindet sich im nordöstlichen Stadtgebiet der Stadt Landsberg, zwischen dem südlich gelegenen Kapellenberg und der Eisenbahnstrecke Berlin-Halle und umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 „Wohnbebauung am Tornaer Weg/Bahnhofstraße Landsberg". Mittlerweile ist das Wohngebiet im Bereich der Keplerstraße, Kopernikusstraße, Galileistraße und Hertzstraße vollständig entwickelt.
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Flurstücke Nr. 60/5, 60/6, 46/24 {tlw.), 1391-1395, 1564- 1572, 1574, 1575, 1774-1777, 1799, 1803, 1823-1825, 1942-1944, 1969, 1970 (tlw.), 1971, 1972 (tlw.), 1973, 2004-2009, 2027-2031, 2032 (tlw.), 2033-2037 und 2051-2092 in der Flur 2 der Gemarkung Landsberg auf einer Fläche von ca. 6,0 ha. Der Geltungsbereich ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.