Zahlungstermine Hundesteuer

Die Hundesteuer für den Erhebungszeitraum 2022, gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Landsberg für alle Steuerschuldner, deren Hundesteuerberechnungsgrundlage und Hundesteuerbetrag seit der letzten Festsetzung unverändert geblieben ist, wird zum 01.07. des Jahres fällig.