Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis informiert über Baumaßnahmen in Landsberg OT Hohenthurm

Was wird in Hohenthurm durch den WAZV Saalkreis gebaut?

Der WAZV Saalkreis wird in der Straße „Von-Wuthenau-Platz“ und in Teilbereichen der Straße „Alte Bahnhofstraße“ Abwasserkanäle und soweit erforderlich neue Trinkwasserversorgungsleitungen verlegen. Die Abwasserkanäle werden als Mischwasserkanalisation verlegt.

Im Einmündungsbereich der Straßen „Von-Wuthenau-Platz“ und „Berliner Straße“ wird die geplante Trinkwasserversorgungsleitung aus der Straße „Von-Wuthenau-Platz“ in die vorhandene Trinkwasserversorgungsleitung der „Berliner Straße“ eingebunden. Damit wird die Versorgungssicherheit der nördlichen Ortslage von Hohenthurm verbessert.

Mit der Verlegung der Abwasserkanäle wird planmäßig die zentrale öffentliche Abwasserentsorgung auf die genannten Straßenzüge erweitert. Nach Fertigstellung der Kanalbaumaßnahmen können die alten, oftmals nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden dezentralen Abwasserreinigungsanlagen (Klärgruben usw.), außer Betrieb genommen werden. Die Ableitung von Niederschlagswasser wird deutlich verbessert.

Mit der gleichzeitigen Neuverlegung von Trinkwasserversorgungsleitungen sowie von Hausanschlüssen wird kostengünstig auch die öffentliche Trinkwasserversorgung weiter verbessert, und es wird die Versorgungssicherheit erhöht.

Die Mischwasserkanäle werden in einer Tiefenlage von 1,50 m bis 3,35 m verlegt. Die Trinkwasserversorgungsleitungen werden in der Regel parallel zu den Mischwasserkanälen in einer Tiefenlage von 1,50 m verlegt.

In welchen Abschnitten wird gebaut?

Die geplanten Mischwasserkanäle werden in der Straße „Alte Bahnhofstraße“, nach dem durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt ausgebauten Einmündungsbereich zur Landestraße L 168, an die vorhandene Mischwasserkanalisation angeschlossen. Von hier aus erfolgt die weitere Verlegung in der Straße „Von-Wuthenau-Platz“ bis zum Grundstück „Von-Wuthenau-Platz“ Nr. 6 und in der Straße „Alte Bahnhofstraße“ bis zum Ende des Grundstückes „Alte Bahnhofstraße“ Nr. 4.

Die geplanten Trinkwasserversorgungsleitungen werden in der Regel parallel zu den geplanten Mischwasserkanälen verlegt. Die Anbindepunkte der geplanten Trinkwasserversorgungsleitungen an die vorhandenen Trinkwasserversorgungsleitungen befinden sich im Einmündungsbereich „Alte Bahnhofstraße“ / Landesstraße L 168, außerhalb des Ausbaubereiches der Landesstraße L 168 und im Einmündungsbereich „Von-Wuthenau-Platz“ / „Berliner Straße“. In der Straße „Alte Bahnhofstraße“ werden die geplanten Trinkwasserversorgungsleitungen noch weiter bis zum Grundstück „Alte Bahnhofstraße“ Nr. 5 verlegt.

An der Straße „Alte Bahnhofstraße“ anliegende Anwohnerstraßen werden mit erschlossen.

Welche Beeinträchtigungen sind durch die Baumaßnahme zu erwarten?

Die Ausführung der Baumaßnahme kann bautechnisch bedingt nur unter Vollsperrungen des Straßenraumes erfolgen und wird in mehreren Bauphasen, die überwiegend nacheinander ausgeführt werden, realisiert.

Die Einrichtung und Ausführung der Verkehrssicherung und Verkehrsführung erfolgt nach einem von der Verkehrsbehörde bestätigten Verkehrssicherungskonzept. Die sich durch die Baumaßnahme einstellenden Verkehrszustände werden im Rahmen der Bauausführung entsprechend der verkehrsbehördlichen Anordnung beschildert.

Der Verkehr für die Linien- und Schulbusse, Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr kann grundsätzlich gewährleistet werden.

Der Anliegerverkehr ist nur eingeschränkt entsprechend der Baustellensituation möglich. Die Müllentsorgung der Grundstücke im Baufeld wird durch die Baufirma mit organisiert.

Muss auch das auf meinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser in die geplanten Mischwasserkanäle eingeleitet werden?

Verständlicherweise gibt es von Anliegern angrenzender Grundstücke immer wieder Fragen zur Anschlusspflicht, zu deren Beantwortung nachfolgende Erläuterungen beitragen sollen. Gemäß § 79 b Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt besteht für den jeweiligen Grundstückseigentümer die Pflicht zur schadlosen Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers. Diese Pflicht besteht jedoch nicht, soweit der mit der Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung betraute WAZV Saalkreis den Anschluss an eine öffentliche Niederschlags-/ Mischwasseranlage und deren Benutzung vorschreibt, weil ein gesammeltes Fortleiten erforderlich ist, um eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten. Ob kollektive und grundstücksübergreifende Maßnahmen erforderlich werden, hat der WAZV Saalkreis unter wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten darzulegen. Im Bereich der neu zu errichtenden Mischwasserkanäle sind die örtlichen Gegebenheiten so gelagert, dass von einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit auszugehen ist. Hierfür wurde für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) aufgestellt. Dabei wurden u. a. besondere Verhältnisse des Untergrunds, die Lage in städtischen Verdichtungsbereichen, der Schutz des Grundwassers oder auch der Schutz öffentlicher Infrastrukturen oder baulicher Anlagen vor niederschlagswasserbedingtem Grundwasseranstieg untersucht. Bei der Erstellung des NBK wurden u. a. Daten zur Vernässung, Altbergbau, Altlasten und Wasserschutzgebieten sowie Bodenkarten herangezogen. Die für diese Unterlagen zuständigen Fachbehörden haben dem WAZV Saalkreis erforderliche Zuarbeiten zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurde für den unmittelbaren Baubereich ein Baugrundgutachten gefertigt. Im Ergebnis sämtlicher gebietsbezogener Betrachtungen ist eine Versickerung entsprechend § 55 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) der auf den Grundstücken anfallenden Niederschlagswässer „nicht möglich“. Eine schadlose Beseitigung des Niederschlagswassers auf den jeweiligen Grundstücken, insbesondere eine Versickerung ist nicht ohne Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken oder in der Ortslage tiefer gelegener Grundstücke zu erwarten (Vernässungspotential). Niederschlagswasser welches nicht durch eine nach dem DWA-Arbeitsblatt-138 errichtete Anlage schadlos versickert werden kann und dadurch eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit erfolgt, unterliegt der Zuständigkeit des WAZV Saalkreis und macht ein gesammeltes Fortleiten erforderlich.

Damit muss der Anschluss und die Benutzung der neuen Mischwasserkanäle, auch für die Einleitung von Niederschlagswasser, für alle Grundstücke im jeweiligen Ausbaubereich angeordnet werden. Jedes Grundstück wird grundsätzlich über einen eigenen Grundstücksanschluss verfügen, an welchen der Anschluss der grundstückseigenen Niederschlags- und Schmutzwasserkanäle (Mischwasseranschluss) erfolgen kann.

Werden die Trinkwasserhausanschlüsse erneuert?

Der WAZV Saalkreis prüft, für welche Trinkwasserhausanschlüsse eine Erneuerung angezeigt ist. Das ist insbesondere bei Hausanschlüssen notwendig, deren Material ermüdet ist oder die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Das ist insbesondere bei alten Stahlanschlüssen und Anschlüssen aus älteren Kunststoffen aus der Zeit vor 1990 der Fall. Eine Erneuerung bietet sich zum jetzigen Zeitpunkt an. Mit einem neuen Hausanschluss ist die Versorgung des eigenen Grundstücks mit Trinkwasser für die nächsten Jahrzehnte zuverlässig gesichert.

Wie erfolgt die Finanzierung der Mischwassergrundstücksanschlüsse und der Trinkwasserhausanschlüsse?

Zur anteiligen Finanzierung des Schmutzwasseranteils am Kanal wird von jedem Grundstückseigentümer ein Beitrag erhoben. In diesem Beitrag ist auch die Herstellung des ersten Mischwassergrundstücksanschlusses enthalten. Für jeden weiteren Mischwassergrundstücksanschluss werden die Herstellungskosten in der tatsächlich entstehenden Höhe weiterberechnet.

Kosten für die Erneuerung der Trinkwasserhausanschlüsse werden in der tatsächlich entstehenden Höhe weiterberechnet. Diese Kosten sind im Zuge der Baumaßnahme des WAZV Saalkreis deutlich günstiger als im Vergleich zu einer nachträglichen Reparatur oder Erneuerung eines Trinkwasserhausanschlusses.

Wie erfolgt die Abstimmung des Baus und der Erneuerung der Mischwassergrundstücksanschlüsse und der Trinkwasserhausanschlüsse?

Die Abstimmungen zu den einzelnen betroffenen Grundstücken wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro BEWATEC GmbH bereits durchgeführt.

Sollten Sie weitere Fragen zur Baumaßnahme haben, wenden Sie sich bitte unter den bekannten Kontaktdaten an den WAZV Saalkreis oder an das Ingenieurbüro BEWATEC GmbH.

Wie erfolgt die Finanzierung des Kanalbaus und der Trinkwasserversorgungsleitungen?

Der Teil der Kosten für die Straßenoberflächenentwässerung wird durch die Stadt Landsberg für den Straßenentwässerungsanteil finanziert.

Zur anteiligen Finanzierung des Schmutzwasseranteils am Kanal wird von jedem Grundstückseigentümer ein Beitrag erhoben. Dieser bemisst sich nach der Größe des Grundstückes und der Höhe der Bebauung. Mit Abschluss der Baumaßnahme erhalten Sie den Beitragsbescheid.

Weiterhin erhält der WAZV Saalkreis für die Finanzierung des Kanalbaus eine nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) aus Landesmitteln als Anteilfinanzierung in Form der Projektförderung.

Die Kosten der Erneuerung der Niederschlagswasserableitung und der Trinkwasserversorgungsleitungen trägt der WAZV Saalkreis aus Eigenmitteln. Die Eigenmittel des WAZV Saalkreis werden langfristig über die jeweiligen Gebühren für Niederschlagswasser und Trinkwasser über die Dauer der Abschreibung refinanziert.

Werden Beiträge zur Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitungen erhoben?

Beiträge für die Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitungen werden nicht erhoben.

Wann beginnt die Baumaßnahme und wie erhalte ich weitere Informationen?

Mit der Baumaßnahme soll planmäßig ab Anfang April 2023 begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Ende Oktober 2023 geplant.

Vor Beginn der Baumaßnahme wird der WAZV Saalkreis an die betroffenen Anlieger noch ein Informationsschreiben mit weiterführenden Informationen verschicken.

Mit der Realisierung der Baumaßnahme wird es insbesondere für die Anlieger zu entsprechenden Einschränkungen und Beeinträchtigungen kommen. Wir sind jedoch bemüht, diese auf ein Minimum zu beschränken und bedanken uns bereits im Vorfeld für Ihr Verständnis.

 

Ihr WAZV Saalkreis

Mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.