Bekanntmachung der 1. und 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Landsberg

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Landsberg sowohl zur Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Landsberg zu ermitteln, zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen.

1. Phase (16.09.2024 bis 27.09.2024)

Sie haben die Möglichkeit schriftlich (postalisch oder per E-Mail an die unten genannten Adressen) Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen. Die Lärmkartierungsergebnisse werden während beiden Beteiligungsphasen öffentlich ausgelegt und darüber hinaus dauerhaft im Internet veröffentlicht.

Ort der öffentlichen Auslegung:

Stadt Landsberg, Sekretariat des Bürgermeisters, Köthener Straße 2, 06188 Landsberg

Zeiten der öffentlichen Auslegung:

Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Veröffentlichung im Internet: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4-stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022

sowie auf der Homepage der Stadt Landsberg: https://www.stadt-landsberg.de

 

2. Phase (30.09.2024 bis 11.10.2024)

Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten und den ausgewerteten Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der 1.Phase wird der Entwurf eines Lärmaktionsplanes ausgefertigt und öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der 2. Phase erhalten Sie die Gelegenheit, sich zu diesem Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Stadtrat abschließend einen Beschluss zum Lärmaktionsplan der Stadt Landsberg fassen.

Ort der öffentlichen Auslegung:

Stadt Landsberg, Sekretariat des Bürgermeisters, Köthener Straße 2, 06188 Landsberg

Zeiten der öffentlichen Auslegung:

Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Veröffentlichung im Internet: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4-stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren

sowie auf der Homepage der Stadt Landsberg: https://www.stadt-landsberg.de

Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Stellungnahmen unter Beachtung der genannten Fristen an:

Stadt Landsberg

FB Hochbau/Tiefbau

Köthener Straße 2

06188 Landsberg
bauamt@stadt-landsberg.de