Ausschreibung Standflächen Bergfest 2026
21. bis 28.08 August

Infos für Aussteller, Anbieter und Gastronomen
Die Stadt Landsberg ist Veranstalter des Bergfestes, welches vom 21.08. bis 23.08.2026 stattfindet. Da noch Standflächen in der Felsenbühne und im Felsenbad zur Verfügung stehen, bieten wir hiermit allen Interessenten die Möglichkeit sich auf diese Flächen zu bewerben.
Bei Interesse einer Standfläche freuen wir uns auf ihre Kontaktaufnahme.
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Sendler | 034602 249 47 oder
Herr Gwenner | 034602 249 17
bergfest@stadt-landsberg.de
Anmeldung: Die Teilnahme am Bergfest steht grundsätzlich Allen offen. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an bergfest@stadt-landsberg.de. Eine Bestätigung wird zeitnah vor der Veranstaltung versendet. Die Anmeldung muss folgende Angaben beinhalten:
- Name
- Anschrift
- Verein oder gewerbliches Angebot
- Größe der gewünschten Standfläche
- Ausstellungstage
- Art des Standes (Zelt, Bierwagen ec.)
- Auflistung der angebotenen Waren
Standgebühr: Richtwert der Standgebühren ist die 1. Änderungssatzung zur Marktordnung vom 18.10.2001 der Stadt Landsberg. Individuelle Anpassungen sind durch den Bürgermeister der Stadt Landsberg Herr Halfpap möglich. Die Standgebühren werden vor dem Bergfest per Rechnungslegung und Überweisung beglichen. Als Aussteller können nur diejenigen zum Bergfest zugelassen werden, deren Warenangebot in den Bereich des Veranstaltungsziels passen. Zur Anmeldung ist eine klare Angabe notwendig, ob es sich um ein nicht-gewerbliches oder gewerbliches Angebot handelt. Die Gewerbeanmeldung müssen Gewerbetreibende während der Veranstaltung bei sich tragen und auf Verlangen vorzeigen. Jeder Anbieter hat seine Waren mit Preisen auszuzeichnen und diese am Stand deutlich auszuweisen.
Die gezahlte Standgebühr ist nicht erstattungsfähig. Sollten Sie zur Veranstaltung verhindert sein besteht kein Anspruch auf Erstattung der Standgebühr. Ebenso besteht kein Rückerstattungsanspruch bei Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt.
Angebot: Im Sinne einer spezifischen inhaltlichen Ausrichtung des Bergfestes behält sich der Veranstalter die Auswahl der Bewerber entsprechend ihres Angebots vor.
Der Verkauf / Verlosung / Abgabe gegen Spende von Speisen und Getränken ist an den Ständen verboten. Sondergenehmigungen können vom Veranstalter erteilt werden.
Glücksspiele jeglicher Art sowie religiöse "Werbung" sind untersagt.
Stand: Die Standgebühr wird nach Größe und Kategorie der Anlage 2 der Marktordnung erhoben. Größere Stände ziehen entsprechende weitere Gebühren nach sich und müssen gesondert angemeldet werden. Die Standplatzvergabe erfolgt im Vorfeld durch Vergabe eines Standplans durch die Stadt Landsberg und dem Ausschuss für Kultur und Sport, in Ausnahmefällen vor Ort durch einen Verantwortlichen der Stadt Landsberg.
Auf-/Abbau: Der Aufbau erfolgt in der Felsenbühne ab Mittwoch, dem 19.08.2026 von jeweils 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Der Aufbau im Felsenbad erfolgt ab Freitag 08:00 Uhr. Sofern Sie mit dem Auto anreisen beachten Sie, dass das Gelände nur eingeschränkt mit PKW befahren werden kann. Der reguläre Abbau findet Montag, den 24.08.2026 ab 08:00 Uhr statt. Eine Ausnahme bildet z.B. einsetzender Regen.
Ordnung / Sauberkeit / Sicherheit: Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen und der Müll ist mitzunehmen bzw. in dem bereitgestellten Container zu entsorgen (kein Glas, Sondermüll). Für zurückgelassene Waren / Gegenstände / Müll können die Kosten der Beseitigung den Standplatzanmelder in Rechnung gestellt werden. Jeder Standbetreiber ist angehalten den Besuchern ein Abfallbehältnis (Mülleimer, Müllbeutel, o.ä.) an seinem Standplatz zur Müllentsorgung zur Verfügung zu stellen.
Wichtig: Bitte tragen Sie dazu bei, dass Unfälle vermieden werden. Bei Problemen und Unfällen ist unverzüglich der Veranstalter zu informieren, bei Unfällen ebenso der Sanitäter vor Ort.
Haftungsausschluss des Veranstalters: Bei Ausfall der Veranstaltung - aus welchen Gründen auch immer - übernimmt der Veranstalter keine Haftung für evtl. entstandene Kosten. Der Veranstalter haftet NICHT für Personenschäden an Ausstellern, Besuchern und sonstigen an der Veranstaltung Mitwirkenden sowie NICHT im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Gleiches gilt für Sach- oder Vermögensschäden. Der Veranstalter haftet ferner NICHT für die Echtheit und die Qualität der angebotenen Waren.
Gültigkeit: Mit der Anmeldung zum Bergfest und einer Standfläche erklärt sich der Anbieter mit allen, in dieser Anmeldung angeführten Regeln und Vorschriften, einverstanden.
Zuwiderhandlung: Bei Zuwiderhandlung und Nichtbefolgen von Anweisungen des Veranstalters, Nichteinhaltung der oben genannten Punkte sowie bei Angeboten, die den geltenden Gesetzen widersprechen, behält sich der Veranstalter vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und einen Veranstaltungsausschluss zu veranlassen.






