Hinweis zur Ordnung und Pflege des Naturgrabfeldes
Auf Naturgrabfelder ist das Niederlegen von Blumen oder Blumengestecken ausschließlich zu folgenden Anlässen zulässig: Geburtstag, Sterbetag und Totensonntag. Die abgelegten Blumen und Gestecke sind spätestens nach zwei Wochen wieder zu entfernen. Zurzeit sind mehrere ...
weiterlesen12.12.2025