Freitag, 23.10.2026 00:00 Uhr

Bis zu 50.000 Euro Strafe: Was Drohnenpiloten am Flughafen Leipzig/Halle beachten müssen!

Aufklärungsarbeit zu Drohnen der Polizeidirektion Leipzig

Drohnen haben sich rasch vom reinen Nischenspielzeug zum vielseitigen Werkzeug entwickelt. Ob in der professionellen Fotografie, bei Vermessungseinsätzen oder in der Freizeit: Sie liefern Blickwinkel, die vom Boden aus verborgen bleiben. Doch mit den technischen Möglichkeiten wachsen auch die gesetzlichen Vorgaben, die einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang erfordern. Die Polizeidirektion Leipzig möchte mit dieser Medieninformation einen Überblick über aktuellen rechtlichen Vorschriften geben, damit aus dem Drohnenflug kein Verhängnis wird.


Im Jahr 2026 bis zum Stichtag 30.09.2026 registrierte die Polizeidirektion Leipzig 65 Drohnenflüge in Flughafennähe, bei denen der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat besteht bzw. bestand. Zehnmal führte dies zu der Sperrung einer oder beider Start- und Landebahnen.
Darunter fällt auch der Fund einer Drohne mit Sprengstoff am Flughafen Leipzig/Halle am 4. August 2026.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument!

Aufklärungsarbeit zu Drohnen der Polizeidirektion Leipzig
0.1 MB POLIZEIDIREKTION LEIPZIG
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