Rückwirkende Inkraftsetzung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Ost", 1. BA OT Sietzsch nach § 214 Abs. 4 BauGB - Heilung

Der Gemeinderat Sietzsch hat am 05.10.1993 in seiner öffentlichen Sitzung den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 "Gewerbegebiet Ost", 1. BA OT Sietzsch  als Satzung beschlossen. Gemäß § 14 Abs. 4 BauGB ist der Ausfertigungsmangel rückwirkend durch Ausfertigung und erneuter Bekanntgabe zu heilen. Weitere Informationen finden Sie in den Anlagen: