Mittwoch, 02.07.2025 08:37 Uhr

Rückwirkende Inkraftsetzung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Ost", 1. BA OT Sietzsch nach § 214 Abs. 4 BauGB - Heilung

Der Gemeinderat Sietzsch hat am 05.10.1993 in seiner öffentlichen Sitzung den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 "Gewerbegebiet Ost", 1. BA OT Sietzsch  als Satzung beschlossen. Gemäß § 14 Abs. 4 BauGB ist der Ausfertigungsmangel rückwirkend durch Ausfertigung und erneuter Bekanntgabe zu heilen. Weitere Informationen finden Sie in den Anlagen:

2025 07 01 Bkm B Plan Nr. 1 vorz BPNr 1 GE Ost, 1 . BA Sietzsch
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