Anliegerpflichten
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Stadtverwaltung Landsberg erinnert alle, die ein Grundstück besitzen, nutzen oder gepachtet haben (zum Beispiel auch Kleingärtner), an ihre Pflichten als Anlieger.
Das bedeutet konkret: Nach der aktuellen Straßenreinigungssatzung müssen Plätze, Gehwege und Bordsteine mindestens einmal pro Woche gereinigt werden. Dazu gehört es auch, Unkraut und wilden Bewuchs zu entfernen.
Leider wird diese Pflicht im Moment oft vernachlässigt, worunter das gesamte Stadtbild leidet. Das Ordnungsamt wird deshalb in nächster Zeit genauer kontrollieren. Wenn Gehwege nicht sauber sind, wirft das Amt zunächst einen Hinweiszettel in Ihren Briefkasten. Werden die Mängel danach nicht behoben, droht ein Bußgeld.
Bitte helfen Sie alle mit, unsere Ortschaften sauber und ordentlich zu halten!
Ihre Stadtverwaltung Landsberg







