Landkreis erlässt Rechtsverordnung
Corona-Infizierte und im gemeinsamen Hausstand lebende Personen sind verpflichtet, sich selbstständig in Quarantäne zu begeben.
Die Rechtsverordnung befindet sich in der Anlage.
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Landkreis erlässt Rechtsverordnung
Corona-Infizierte und im gemeinsamen Hausstand lebende Personen sind verpflichtet, sich selbstständig in Quarantäne zu begeben.
Die Rechtsverordnung befindet sich in der Anlage.
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